BFH zur Stomsteuerbefreiung von Strom in Umspannanlagen
Der BFH hat am 28.01.2021 zur Stromsteuerbefreiung zur Stromerzeugung für Strom, der innerhalb von Transformations- und Umspannanlagen einer Photovoltaikanlage verbraucht wird, entschieden. Die Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG kann für diesen Strom nicht gewährt werden, da der durch die Transformations- und Umspannanlagen durchgeleitete Strom bereits erzeugt sei. Insoweit entwickelt der BFH seine Rechtsprechung fort, nach welcher der Strom in Wechselrichtern von der Stromsteuer befreit ist, da der in den Modulen erzeugte Gleichstrom noch nicht den Letztverbrauchern zur Verfügung gestellt werden könne. Diese Erwägungen seien aber bei durchgeleiteten Wechselstrom nicht übertragbar. (BFH, Beschl. v 28.01.2021 - Az.: VII B 99/20)