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Biogas

Der BFH hat bzgl. des KWK-Bonus für Biogasanlagen nach § 8 Abs. 3 EEG 2004 entschieden, dass dieser als Entgelt für die Stromlieferung an den Netzbetreiber im Sinne des UStG zu bewerten ist. Es handelt sich bei dem vom Netzbetreiber zu entrichtenden Bonus gerade nicht um ein Entgelt für eine (unentgeltliche) Wärmelieferung an Dritte. (Urt. 31.05.2017 - Az.: XI R 2/14)