Bundesnetzagentur legt drei neue Maßnahmen für Bilanzkreisverantwortliche fest.
Die Bundesnetzagentur hat drei Feststellungen für Bilanzkreisverantwortliche beschlossen. Mit den Festlegungen reagiert die Beschlusskammer auf die im Juni 2019 im deutschen Stromnetz aufgetretenen Systemungleichgewichte. Die Verpflichtung für Bilanzkreisverantwortliche, die Energiemengen in ihren Bilanzkreisen im potentiell systemkritischen Zeitraum der letzten 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt nur noch ausgeglichen bewirtschaften, war bisher für Mai 2020 vorgesehen, tritt nun jedoch bereits am 15. Januar 2020 vorgezogen; ab dem Liefermonat Februar 2020 wird das sogenannte „80%-Kriterium“ in der Berechnungsmethode zur Bildung des #Ausgleichsenergiepreises angepasst, so dass ein Zu- bzw. Abschlag auf den reBAP bereits früher fällig wird; außerdem müssen ab dem 1. April 2020 umfangreichere Daten übermittelt werden, um ein kurzfristiges Monitoring der Übertragungsnetzbetreiber über die Bewirtschaftungsgüte der in der jeweiligen #Regelzone geführten Bilanzkreise zu ermöglichen.