Das EEG 2012 ist keine staatliche Beihilfe
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinem Urteil vom 28. März 2019 (C-405/16 P) über die Frage zu entscheiden, ob das Erneuerbare Energie Gesetz 2012 (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe und aufgrund dessen Rückforderungen an die Bundesrepublik Deutschland begründet seien. Dabei hat er - entgegen der Ansicht der Europäischen Kommission (Beschluss vom 25. November 2014 – 2018/1585) - festgestellt, dass es sich bei der EEG-Umlage, die bereits das EEG 2012 vorsah, nicht um eine staatliche Beihilfe handele. Schließlich seien die Versorger nicht dazu verpflichtet die EEG-Umlage auf die Letztverbraucher abzuwälzen, obgleich es in der Praxis so praktiziert wird, noch habe der Staat Verfügungsgewalt oder Kontrolle über die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder.