Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz „GEIG“ wurde am 12.02.2021 vom Bundestag beschlossen.
Das (nicht zustimmungsbedürftige) Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Der Ausbau von Elektromobilität ist Teil der Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Eine steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen benötigt jedoch auch ausreichend Ladeinfrastruktur. Das GEIG richtet sich an Gebäudeeigentümer und sieht vor, dass Gebäude mit größeren Parkplätzen einen bestimmten Anteil dieser Parkplätze zukünftig mit Ladeinfrastruktur ausstatten müssen. Diese Verpflichtung gilt vor allem für Neubauten, aber zum Teil auch für Bestandsgebäude, die umfangreich renoviert werden. Ihre Verletzung stellt eine Ordnungswidrigkeit das und ist bußgeldbewehrt. Erwähnenswert: Auch im GEIG (wie im EEG und im GEG) findet sich der Quartiersgedanke wieder: für Gebäude, die in einem „räumlichen Zusammenhang“ stehen, kann eine gemeinsame Ladeinfrastruktur vorgesehen werden.