Das Regionalnachweisregister für Ökostrom kommt!
Nach Inkrafttreten der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (kurz: HkRNDV) am 21. November 2018 ist es ab dem 1. Januar 2019 nun soweit. Das Regionalnachweisregister (kurz: RNR) ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromanbieter können dann ihren Kundinnen und Kunden Regionalstromprodukte aus EEG-Strom anbieten, der in einem Umkreis von 50 Kilometern um das Postleizahlgebiet des Standortes der Erneuerbaren-Energien-Anlage vom Letztverbraucher verbraucht wird.