Der Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist unwirksam
Der Sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist durch das Oberverwatlungsgericht Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden. Das OVG hat in fünf Urteilen vom 24.05.2019 die sofortige Unwirksamkeit des Plans festestellt. Der Plan leide an mehreren formellen Fehlern (fehlerhafte Bekanntmachungen, uneindeutige Bezeichnung des Geltungsbereichs). Neben formellen Fehlern hat der 2. Senat des OVG in seiner mündlichen Urteilsbegründung zudem darauf hingewiesen, dass er nunmehr unter Abweichung seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgehe, dass Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete und sonstige Flächen, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen verboten ist, aber grundsätzlich eine Ausnahme oder Befreiung von diesem Verbot erteilt werden könne, nicht zwingend als "harte Tabuzonen" einzuordnen seien. In harten Tabuzonen sind Windenergienalgen gänzlich unzulässig. Dies sei in den genannten Gebieten aber nur dann der Fall, wenn eine Ausnahme oder Befreiung objektiv ausscheide.