Digitalisierungsschub bei Planungs- und Genehmigungsverfahren aufgrund der COVID-19-Pandemie
Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie bestehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen können Verwaltungsverfahren nur eingeschränkt durchgeführt werden. Unterlagen können nicht öffentlich ausgelegt, Erörterungstermine und Antragskonferenzen können nicht durchgeführt werden. Mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie soll gewährleistet werden, dass die Verfahren weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Geändert werden hierzu alle Fachgesetze, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturprojekte regeln, etwa das BauGB, das BImSchG, das EnWG oder das NABEG. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument der Online-Konsultation eingeführt. Dieses dürfte über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und die Verwaltungsverfahren in das digitale Zeitalter heben. Das Gesetz befindet sich derzeit in der Bund-Länder-Abstimmung und soll kurzfristig in Kraft treten.