Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
Mit Beschluss vom 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20, hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) abgelehnt. Die klagenden Vermieter wollten erreichen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete vorläufig nicht als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In seiner Begründung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass die Nachteile aus der aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften zwar von besonderem Gewicht seien, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen. Die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zur Regelung der Mietobergrenzen, ließ das Gericht in seiner Entscheidung offen.