EuGH: Preisnachlass auf die Stromgebühr für eine elektronische Abrechnung zulässig
Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein finnischer Stromeinzelhändler seinen Endkunden einen monatlichen Preisnachlass auf die Stromgrundgebühr gewähren kann, wenn der Endkunde sich für die Zustellung der Abrechnung auf elektronischem Wege entschieden hat. Die zuständige Energiebehörde (Energiavirasto) untersagte diese Praxis, da sie eine derartige Praxis das (auf europarechtlichen Vorgaben beruhende) Gebot, Endkunden eine kostenfreie #Energieverbrauchsabrechnung zur Verfügung zu stellen, umgehe. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Praxis mit Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) vereinbar ist. (EuGH, Urt. v. 2. Mai 2019 - C‑294/18 (Oulun Sähkönmyynti))