Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 eine Vereinfachungsregelung hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Im Kern beinhaltet diese Vereinfachungsregelung, dass auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen ist, dass diese ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die steuerpflichtige Person von der Vereinfachungsregelung dieses Schreibens keinen Gebrauch macht, ist die Gewinnerzielungsabsicht nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. H 15.3 EStH) zu prüfen. (BMF, Schreiben vom 29.10.2021 - Az.: IV C 6 - S 2240/19/10006 :006)