// Energierecht

Heizkosten bei Lüftungssystem

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urt. v. 19.04.2018 entschieden, dass auch eine Beheizung über ein #Lüftungssystem als zentrale Heizanlage im Sinne des §§ 7 Abs. 2 HeizKV qualifiziert werden kann. Hierbei ist es nicht zu beanstanden, dass der #Vermieter diese #Heizkosten gegenüber dem #Mieter nach der Fläche umgelegt hat, da ein zentraler Lüfter mehrere Wohneinheiten erfasst und die gewünschte Raumtemperatur durch eine individuelle Verbrauchssteuerung geregelt werden konnte. (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 19.04.2018 - Az.: 2 U 57/17)