HOAI verstößt gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Der EuGH hat am 04.07.2019 – Az.: C-377/17 entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in § 7 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verstößt und damit EU-rechtswidrig ist. Dies hat zur Folge, dass bei laufenden Verträgen im Falle einer Mindestsatzunter- oder Höchstsatzüberschreitung regelmäßig keine Honoraranpassung mehr verlangt werden kann.