Bundesregierung bringt Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm auf den Weg
Am gestrigen Mittwoch, den 09.10.2019, hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden verbindlich jährliche Ziele zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2030 festgelegt und die einzelnen Bundesministerien verpflichtet, die Einhaltung der Ziele sicherzustellen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Im „Klimaschutzprogramm“ finden sich auf 180 Seiten konkrete Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Zur Umsetzung sind weitere Gesetze erforderlich, die zum Teil in der kommenden Woche im Kabinett anstehen. Details:
CO2-Preis
Ab 2010 soll zunächst ein Festpreis für jede Tonne ausgestoßenen CO2s (Zertifikat) gelten. Bis 2025 soll dieser dann auf 35 EUR steigen. Nach 2025 soll das Festpreissystem dann in den europäischen CO2-Handel überführt werden.
Erneuerbaren Energien
Der Anteil Erneuerbaren Energien soll bis 2030 auf 65% steigen. Die Deckelung für den Ausbau von PV-Anlage wird aufgehoben. Die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen werden auf bundeseinheitlich auf einen Mindestwert von 1.000 Metern festgesetzt. Die Länder können, wie bspw. Bayern, höhere Abstände bestimmen, aber auch geringere Abstände festlegen. Es Gleichzeitig wird das ursprüngliche Ausbauziel für Windkraft an Land reduziert und für Offshore-Anlagen von 15 auf 20 GW angehoben.
Speicher
Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu flankieren, sollen mittel- bis langfristig Speichermöglichkeiten ausgebaut werden. Die Abschaltbare-Lasten-Umlage und die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung sollen darauf geprüft werden, inwieweit Stromspeicher beim Strombezug von diesen Umlagen befreit werden können. Grundsätzlich sollen Stromspeicher von bestehenden Umlagen befreit werden, sofern dadurch eine Doppelbelastung entsteht.
Verkehr
Die KFZ-Steuer wird ab 2021 und die LKW-Maut ab 2023 verstärkt am CO2-Ausstoß ausgerichtet, sodass Fahrzeuge mit höherem Ausstoß auch deutlich höhere Zahlungen leisten müssen. Konkrete Zahlen wurden nicht festgesetzt. Die Einnahmen sollen zur Finanzierung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge unter 40.000 EUR verwendet werden. Die Umsatzsteuer für Bahnfahrten soll auf 7% reduziert werden und die Deutsche Bahn erhält bis 2030 einen jährlichen Zuschuss von einer Milliarden Euro. Billigflüge werde dadurch verteuert, dass der Flugpreis mindestens so hoch sein muss wie Gebühren, Steuern und sonstige Entgelte. Die Luftverkehrsabgabe wird ab 2020 in dem Maße erhöht, dass die Umsatzsteuersenkung für Bahnreisen im Volumen von ca. 500 Millionen Euro gegenfinanziert werden kann.
Gebäude
Ölheizungen dürfen ab 2026 nicht mehr installiert werden, sofern es klimafreundlichere Alternativen gibt. Der Austausch bestehender Heizungen gegen Systeme auf Basis Erneuerbarer Energien oder hybrider Gasheizungen soll mit einem Zuschuss von bis zu 40% gefördert werden. Dämmungen und klimaschutzwirksame Sanierung von Gebäuden, auch Teilsanierungen wie Erneuerung von Dach und Fenstern, sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden (Sonder-AfA).