// Energierecht

Konsultation der BNetzA zu Innovationsausschreibung von Agri-PV und Floating-PV

Nach § 15 Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetze 2021 (EEG 2021) legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. Oktober 2021 die Anforderungen fest, die an Solaranlagen auf Gewässern (sog. Floating-PV), auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau (sog. Agri-PV) und auf Parkplatzflächen zu stellen sind. Die Branche ist aufgerufen, der Bundesnetzagentur ihre Stellungnahmen zu den im Dokument veröffentlichten Anforderungen und den dort aufgeworfenen Fragen zu übermitteln. Dies ist eine gute Chance, in breiter Fläche und mit innovativen Ansätzen die Photovoltaik weiter voranzubringen und es anderen Ländern in Europa mit innovativen Nutzungsansätzen gleichzutun.