Kostentrennung Wärme- und Warmwassererzeugung
Das LG Hamburg hat entschieden, dass bei der #Nebenkostenabrechnung die #Erzeugung von Heiz- und Brauchwasser in einer Anlage eine Kostentrennung nach dem Wärme- und #Warmwassererzeugung nach § 9 Abs. 1 S. 1 HeizKV zur Folge habe. Soweit sich zudem dieser Fehler unmittelbar aus der Nebenkostenabrechnung ergebe, so kann nicht gegen die Einwendung des Mieters vorgebracht werden, dass dieser zunächst die Rechnungen bzw. Belege hätte einsehen müssen. (LG Hamburg, Urt. v. 09.01.2018 - Az.: 334 S 31/16)