// Energierecht

Kundenanlage im EnWG

Das OLG Frankfurt a.M. nahm zur Fragestellung der Voraussetzung einer Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG mit einem Beschluss vom 8. März 2018 Stellung. Das Gericht bezog sich dabei maßgebliche auf das Ausnahme-Regelverhältnis zwischen reguliertem Netz und Kundenanlage, wobei der Betreiber der Kundenanlage den Nachweis der Einhaltung der Voraussetzungen zu erbringen habe. Sofern nicht zweifelsfrei die Unentgeltlichkeit der Nutzung der Kundenanlage durch die daran angeschlossenen Letztverbraucher geklärt sei, liegen die Voraussetzungen einer Kundenanlage nicht vor. (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 08.03.2018 - Az.: 11 W 40/16 (Kart))