Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten durch BNetzA veröffentlicht
Am 08.10.2020 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten in der finalen Version veröffentlicht. Im Juli 2019 hatte die Bundesnetzagentur den ersten Entwurf vorgestellt. In dem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur dar, welche Voraussetzungen an die Erfassung und die Abgrenzung von Strommengen bei der Erhebung der EEG-Umlage zu stellen sind. Der Entwurf des Leitfadens hatte erhebliche Irritationen ausgelöst, weil die Bundesnetzagentur bei Dritt-Verbräuchen etwa den Verbrauch von „leistungsstarke WLAN-Routern“ oder „gewerbeüblichen Getränkeautomaten“ als so relevant festgelegt hatte, so dass für die Verbrauchsgeräte kostenintensive mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen erforderlich geworden waren. Der nun vorgestellte Leitfaden ist wesentlich differenzierter und praxisnäher und praxistauglicher, auf 85 Seiten werden die beiden relevanten § 62a EEG 2017 und § 62b EEG 2017 erläutert. Es verleiben aber weiterhin erhebliche Unsicherheiten, wie mit den gesetzlichen Vorgaben umzugehen ist. Rechtlich verbindlich ist der Leitfaden nicht, die Bundesnetzagentur behält sich vor, im Einzelfall abweichend zu entscheiden.