Nutzungsverträge
Der BGH erachtet in einem jüngst ergangenen Urteil Klauseln, die der Heilung von Schriftformklauseln innerhalb von befristeten Nutzungsverträgen dienen, für unwirksam. In der Folge sind solche Nutzungsverträge ordentlich kündbar. Insoweit ist gerade bei der Erstellung von Nutzungsverträgen für #Energieanlagen (#Windenergie; #Photovoltaik; #KWK-Anlagen) höchste Sorgfalt an die notwendigen Bestimmungen im Nutzungsvertrag anzulegen. (BGH, Urt. v. 27.09.2017 - Az.: XII ZR 114/16)