// Biogas

OLG Brandenburg zum Nachweis des Gülle- und NawaRo-Bonus bei Biogasanlagen

Das OLG Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 8. Juni 2021 seine bisherige Rechtsprechung zur Nachweisführung beim Güllebonus und beim Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) bestätigt und konkretisiert. Der Anspruch des Betreibers einer Biogasanlage entfällt endgültig auf den NawaRo- und Güllebonus nach Abschnitt VII Nr. 2 der Anlage 2 zum EEG 2009 mit Wirkung für die Zukunft wenn die Voraussetzungen in einem davor liegenden Zeitraum nicht durchgängig nachgewiesen werden konnten. Die Einträge im Einsatzstofftagebuch sind so zeitnah und umfassend vorzunehmen, dass der Nachweisfunktion Genüge getan wird. Nachträgliche Korrekturen von Eintragungen und Änderungen sowie ergänzende Nachweise bei Unklarheiten oder Lücken sind nicht möglich und können auch nicht durch Zeugenbeweis oder ein Umweltgutachten bei Gericht ersetzt werden. Das EEG verlange zudem einen Nachweis nicht nur über die Art und Menge der eingesetzten Stoffe, sondern auch über deren Herkunft. (OLG Brandenburg, Urt. v. 08.06.2021 - Az.: 6 U 111/19)