// Energierecht

OLG Düsseldorf zur Akteneinsicht in der Konzessionsvergabe

Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt nach Auffassung der OLG Düsseldorf nach seiner Entscheidung vom 04.11.2020 vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 2 S. 3 EnWG nicht ordnungsgemäß gewährt wurde. Nach dieser Vorschrift hat die Gemeinde einem am Verfahren beteiligten Unternehmen zur Vorbereitung einer Rüge im Konzessionsverfahren auf Antrag voraussetzungslos Einsicht in die Akten zu gewähren. Einer Kausalitätserwägungen auf entscheidungserhebliche Rechtsverletzungen ist hierfür nicht erforderlich. Mithilfe der Akteneinsicht soll gerade eine Rügemöglichkeit eröffnet werden, wobei der Umfang der Akteneinsicht durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt sein kann, jedoch die gegenseitigen Interessen durch die #Gemeinde gegeneinander abgewogen werden müssen. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020 - Az.: 27 U 3/20)