OVG Berlin-Brandenburg: Regionalplan Uckermark-Barnim ist unwirksam
Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 2.3.2021 den Windplan für Uckermark und Barnim aus dem Jahr 2016 für unwirksam erklärt. Drei Gemeinden hatten geklagt. Der Plan leide an formellen Fehlern. Die Bekanntmachungen des Plans im Jahr 2016 hätten irreführende und fehlerhafte Zusätze über die Möglichkeiten enthalten, Einwände zu erheben. Inhaltliche Fehler wurden nicht geprüft. In Brandenburg wird die Windenergienutzung durch Regionalpläne gesteuert. Neue Windenergieanlagen dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Eignungsgebieten gebaut werden. Ohne Regionalplan sind Windenergieanlagen grds. überall außerhalb von Ortschaften zulässig. Dies kann durch ein sog. Windkraft-Moratorium ausgeschlossen werden. Es ist schon der dritte Regionalplan, der aus den gleichen formalen Gründen gekippt wurde. Im Juli 2018 war es der Plan der Region Havelland-Fläming, im Juli 2020 der Plan der Region Lausitz-Spreewald. (OVG Berlin-Brandenburg Urteile v. 2. März 2021 – Az.: 10 A 2.17, 10 A 16.17 und 10 A 17.17)