OVG Koblenz konkretisiert Windhundprinzip bei Genehmigungsanträgen
Das OVG Koblenz hat das Windhundprinzip bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen für Windenergieanlagen konkretisisert. Danach hindert der Vorrang des zuerst gestellten Antrags die Genehmigungsbehörde nicht, dem späteren Antrag stattzugeben, wenn dem ersten Antrag ein Genehmigungshindernis entgegensteht. Es sei nur dann aus dem Gebot der Verfahrensfairness durch die Behörde zuzuwarten, wenn zu erwarten sei, dass dieses Hindernis alsabald durch den Antragsteller ausgeräumt wird. (OVG Rheinland Pfalz, Beschl. v. 22.02.2019 - Az.: 8 B 10001/19.OVG)