OVG NRW: Technische Möglichkeit für Smart-Meter-Gateways nach dem MSBG noch nicht gegeben
Oberverwaltungsgericht Münster stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme mit Beschluss vom 4. März 2021 gegen die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der Allgemeinverfügung hatte das BSI nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Nach Feststellung des Gerichts stimmen die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht mit den den gesetzlichen Anforderungen überein und erfüllen nicht die Anforderungen des MSBG. Die in den Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen sind nicht erfüllt oder zertifiziert. (OVG NRW, Beschl. v. 5.03.2021 - Az.: 21 B 1162/20)