// Energierecht

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Gestern hat das Europäische Parlament der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Englisch: EPBD, Energy Performance of Buildings) ist Teil des Green Deals und befindet sich seit Dezember 2021 im jahrelangen Abstimmungsprozess. Sie soll – neben vielen anderen Gesetzen des sog. Fit-for-55-Pakets – den rechtlichen Rahmen dafür bieten, dass alle ab 2030 in der EU errichteten Neubauten emissionsfrei sind. Nach Angaben der EU-Kommission entfallen rund 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf den Gebäudesektor. Während der Verhandlungen wurden die ursprünglich angedachten strengen Sanierungspflichten für Wohngebäude wieder verworfen. Das Europäische Parlament hat nun über folgende Zeitspannen mit klaren Durchschnittswerten final abgestimmt: 🏛 Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2028 emissionsfrei sein („Zero Emission Buildings“ – ZEB). 🏡 Bei Wohngebäuden muss der Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20 bis 22 % verringert werden. 🏢 Bei Nichtwohngebäuden gilt, dass von den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz 16 % bis 2030 und 26 % bis 2033 saniert werden und zudem die Mindestanforderungen zur Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen haben. ⚡ Soweit es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden sowie auf Wohn- und Nichtwohngebäuden zu installieren. Nach Zustimmung des EU-Rats ist die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.

Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten einen Beratungstermin vereinbaren?
Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0

    Diese Website ist durch reCAPTCHA geschützt und es gelten die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen von Google.