// Energierecht

Wichtiger Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur ⚡🔋

Am 15.05.2024 hat die BNetzA nach Maßgabe von § 29 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG den Entwurf zur sachgerechten Festlegung der Verteilung von Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energien veröffentlicht (Az.: BK8-24/001-A). Dieser Schritt ist entscheidend, um die Kosten gleichmäßiger auf alle Stromverbraucher fairer zu verteilen und die Netzentgelte in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien zu senken. 💡 Hintergrund Die Stromverteilernetze werden ausgebaut und digitalisiert, um den lokal erzeugten erneuerbaren Strom effizienter zu transportieren. Dieser Netzausbau führt zu zusätzlichen Kosten, die regional unterschiedlich anfallen, da Windenergieanlagen hauptsächlich im Norden und große Freiflächen-Photovoltaikanlagen überwiegend in ländlichen Regionen errichtet und betrieben werden. 📊 Kernpunkte des Festlegungsentwurfs: 1️⃣ Ermittlung betroffener Netzbetreiber Zur Identifizierung von Netzbetreibern mit hohen Netzausbaukosten schlägt die BNetzA eine Kennzahl auf Basis der ans Netz angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsleistung im Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet vor. Neu gegenüber dem im Dezember 2023 veröffentlichten Eckpunktepapier ist, dass nunmehr zur Erhöhung der individuellen Kennzahlen auch die Rückspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. 2️⃣ Stufenmodell zur Kostenverteilung Wenn die Kennzahl eines Netzbetreibers den festzulegenden Schwellenwert von 2 überschreitet, wird die Mehrbelastung bundesweit verteilt. Es können 90 % der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden. Bei den betroffenen Netzbetreibern würden die Netzentgelte so um bis zu 39 % sinken. 3️⃣ Finanzielle Entlastung und Ausgleich Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher durch eine geringfügige Erhöhung der § 19-StromNEV-Umlage („§ 19-Umlage“) bundesweit gleichmäßig verteilt werden. Einem durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) würden so zusätzliche Kosten in Höhe von etwa EUR 21 pro Jahr entstehen. 🚀 Was bedeutet das? Aktuell wären 26 Netzbetreiber berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Größte Entlastungen werden in Brandenburg, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt erwartet. 📅 Nächste Schritte: Der Festlegungsentwurf wird derzeit noch diskutiert. Die BNetzA beabsichtigt, die Festlegung zur sachgerechten Verteilung der Mehrkosten in diesem Quartal zu erlassen. Sie soll frühestens zum 01.01.2025 in Kraft treten. 👉 Den Festlegungsentwurf gibt es als Link im Kommentar.

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