Windenergie
Bei der vertraglichen Vereinbarung von Baulasten zur Errichtung von Windenergieanlagen in Nutzungsverträgen ist nach dem Urteil des OLG Hamm zwingend darauf zu achten, für welche Art einer Baulast (Vereinigungsbaulast, Abstandsflächenbaulast) die Verpflichtung vereinbart wird. (Urt. v. 16.05.2017 – Az.: 10 U 24/16)