// Energierecht

2. Ausschreibungsrunde KWK

Die Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) hat im Rahmen des zweiten Ausschreibungsverfahrens für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen 14 Gebote mit einem Gebotsumfang von 91 Megawatt nach dem KWKG bezuschlagt. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,31 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 2,99 ct/kWh. Der höchste Gebotswert liegt bei 5,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Gebotswert ist gegenüber der ersten Ausschreibung mithin leicht gestiegen.