// Energierecht

52 GW Solardeckel im EEG endlich aufgehoben

Mit Art. 8 der Bundestagsdrucksache 19/20148 hat der Bundestag am Donnerstag, den 20. Juni 2020 die lange erwartete Streichung des Solardeckels beschlossen. Mit der einfachen Streichung des § 49 Abs. 5 und Abs. 6 EEG 2017 wird nunmehr die Förderung für Solaranlagen auch mit einer installierten Leistung von unter 750 kWp nach Erreichen einer installierten Gesamtleistung von 52 GW fortgesetzt. Der Beschluss kam ohne die Stimmen von FDP und AFD zustande. So wurde mit Beschluss über den Entwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude die viel zu lang hinausgezögerte Änderung des EEG vollzogen und die Zusage aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom September 2019 umgesetzt. (BT-Drs. 19/20148 vom 17.06.2020)