// Energierecht

Achtung längere Meldefristen für Ausschreibungen für Windenergie an Land im EEG 2021!

Während das EEG 2017 noch vorsah, dass die Genehmigungen nach BImSchG für am Ausschreibungsverfahren teilnehmende Windparks zwei Wochen vor Gebotstermin bei der Bundesnetzagentur vorzulegen sind, beträgt diese Frist nach dem EEG 2021 nunmehr vier Wochen. Für den Gebotstermin 1. Februar ist die Frist damit bereits am 4. Januar 2021 abgelaufen. Hintergrund für diese verlängerten Prüffristen ist der neue § 28 Abs. 6 EEG 2021. Diese Vorschrift will der Unterzeichnung von Ausschreibungsrunden entgegenwirken und sieht deshalb eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens vor, wenn eine Unterzeichnung droht. Richtig ist, dass die Ausschreibungsrunden für Windenergieanlagen an Land in den letzten Jahren regelmäßig unterzeichnet waren. Dem zeitnahen Ausbau der Windenergie und damit der Erreichung der Klimaziele dürfte eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens jedoch nicht gerecht werden.