Anforderung an vermiedene Netzentgelte
Wie ist der Begriff der dezentralen Erzeugungsanlage in § 18 StromNEV auszulegen? Dies kann entscheidend für die Frage sein, ob ein Anlagenbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung von vermiedenen Netzentgelten hat. Der BGH hat einen Beschluss in einem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren zum Anlass genommen um klarzustellen: Für die Auslegung des Begriffs der „dezentralen Erzeugungsanlage“ in § 18 StromNEV ist die Definition des § 3 Nr. 11 EnWG heranzuziehen. Die StromNEV enthält insoweit keine abweichenden Bestimmungen. (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Az.: EnVR 1/17)