BGH konkretisiert Anforderungen an Rüge in der Konzessionsvergabe
Der BGH hat im Urteil vom 28.01.2020 die Anforderungen an eine Rüge der Nichtigkeit eines Konzessionsvertrages im Rahmen dies Übertragungsanspruches des Versorgungsnetzes auf den neuen Konzessionsnehmer konkretisiert. Es ist darzulegen, dass es nachden gesamten Umständen des Falles zumindest möglich ist, dass die Konzessionsvergabe auf der fehlerhaften Ausschreibung oder der fehlerhaften Angebotsbewertung beruht. Eine Nichtigkeit des Konzessionsvertrages liegt nicht vor, wenn der in seinen Rechten verletzte Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, vor Abschluss des Konzessionsvertrages sein Recht auf eine Auswahlentscheidung zu wahren, aber von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht hat. Es ist bereits im Konzessionsverfahren stets zu prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt und diese unmittelbar zu rügen. (BGH, Urt. v. 28.01.2020 - Az.: EnZR 116/18)