// Biogas

Bilanzielle Durchleitung im EEG 2009

Der BGH hat in einer kritikwürdigen Entscheidung zur kaufmännisch-bilanziellen #Durchleitung im #EEG 2009 entschieden, dass ein #Biomasseheizkraftwerk nur in Höhe der Nettostromerzeugung, d.h. nach Abzug des #Eigenverbrauchs der Anlage, einen Anspruch auf die Förderung habe. Dies gelte auch, wenn das Biomasseheizkraftwerk den #Strombedarf extern zugekauft hat. Hierzu bemüht sich der BGH eines Kunstgriffes auf das #KWKG und lässt eine saubere Abgrenzung mit der Fördersystematik vermissen und dies stets mit dem Argument, unerwünschte Lasten zulasten der Letztverbraucher zu vermeiden. (BGH, Urt. v. 11.4.2018 - Az.: VIII ZR 197/16)