// Energierecht

EU-Kommission genehmigt EEG-Umlagebefreiung für KWK

Die #EU-Kommission hat für das Jahr 2018 die teilweise Befreiung von der #EEG-Umlage für die #Eigenversorgung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (kurz: KWK) genehmigt. Strom, der in einer #KWK-Anlage erzeugt und durch den Betreiber selbst in räumlicher Nähe zur #Erzeugungsanlage verbraucht wird, wird daher nur mit 40 % der EEG-Umlage belegt. Zu begrüßen ist, dass es eine Befreiung für die KWK-Anlage durch die Kommission genehmigt wurde, kritikwürdig ist die Befreiung lediglich für das Jahr 2018, da auf diese Weise keine Investitionssicherheit geschaffen wird und der erforderliche Zubau nicht erreicht wird.