Grundbuchberichtigungsanspruch vs. dingliche Rechtslage
Durch ein Urteil über einen Grundbuchberichtigungsanspruch wird nicht gleichzeitig auch die dingliche Rechtslage festgestellt. Dies hat der BGH in einem Urteil von Februar 2018 entschieden und sich damit zu einer in Rechtsprechung und Literatur seit langem umstrittenen Frage positioniert. Im konkreten Fall hatten Rechtsberater im Namen ihrer Mandanten auf Grundbuchberichtigung geklagt, statt auf Rückauflassung eines Grundstücks mit Erwirkung einer entsprechenden Vormerkung. Nach Ansicht des BGH war dieser Antrag nicht weitreichend genug. Vielmehr hätte auch eine Entscheidung über die Eigentumslage am Grundstück beantragt werden müssen, um den Interessen der Mandanten zu entsprechen. (BGH, Urt. v. 09.02.2018 - Az.: V ZR 299/14)