Häufigkeit der Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Ein Beschluss des VGH München, der auch Wohnungsbaugesellschaften betrifft: Wie oft sind Feuerungsanlagen zu überprüfen? Während § 15 der 1. BImSchVO eine Überprüfung der Feuerungsanlagen in Zwei- oder Dreijahresabständen vorsieht, soll die Überprüfung nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz bzw. der Kehr- und Überprüfungsordnung einmal jährlich erfolgen. Hierin liegt kein Widerspruch, denn mit den unterschiedlich geregelten Überprüfungen werden auch unterschiedliche Zwecke verfolgt: Die immissionsschutzrechtliche Überprüfung von Abgasanlagen dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die Überprüfung nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz bzw. der Kehr- und Überprüfungsordnung dient der Feuersicherheit in Gestalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Diese kann eine Anlagenüberprüfung in kürzeren Zeitabständen erfordern als der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. (VGH München, Beschluss v. 04.09.2018 – Az.: 22 ZB 18.1582)