Kein Zahlungsanspruch der BVVG bei Errichtung von Windenergieanlagen
Am 14.09.2018 hat der BGH ein mit Spannung von der Windbranche erwartetes Urteil verkündet. Es besteht kein Zahlungsanspruch bzw. Rückkaufsrecht der BVVG bei Errichtung von Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, die der Grundstückseigentümer von der BVVG verbilligt erworben hat. Demnach ist eine Regelung in dem Kaufvertrag unwirksam, wonach die BVVG von dem Erwerber die Zahlungen abschöpfen kann, die er vom Betreiber von Windenergieanlagen für die Gestattung erhält. Die BVVG hatte diese Regelung damit gerechtfertigt, dass sie die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der BVVG abwendet. Dieses Argument ließ der BGH jedoch nicht gelten, denn ein Wiederkaufsrecht werde durch die Nutzung der Flächen für Windenergieanlagen gar nicht ausgelöst. Auch ein Rücktrittsrecht der BVVG kommt allenfalls in Betracht, wenn wesentliche Teile der verkauften Flächen nicht mehr für landwirtschaftliche Zwecke, sondern für Zwecke der Windenergieerzeugung verwendet werden, was vorliegend aber nicht der Fall war. (BGH: Urt. v. 14.09.2018 – Az.: V ZR 12/17)