Mischpreisverfahren in der Regelenergie
Im Wege eines Eilrechtsschutzes hat das OLG Düsseldorf die Umstellung auf ein sogenanntes #Mischpreisverfahren bei der Ermittlung des Zuschlags im Rahmen der Ausschreibung der #Minutenreserve in der #Regelenergie befristet bis 15.10.2018 ausgesetzt. Hierbei befand das Gericht zwar, dass nach einer summarischen Prüfung wohl keine durchgreifenden Bedenken gegen die Ausschreibung im Wege des Mischpreisverfahrens bestünden, jedoch an der Rechtmäßigkeit der kurzfristigen Umsetzungsfrist (12. Juli 2018). Die #BNetzA habe die notwendige Anpassungsprozesse der Marktteilnehmer nicht ausreichend hierbei gewürdigt, so das Gericht. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2018 - 3 Kart 806/18 (V))