// Wirtschaftsrecht

Modernisierung des deutschen Personengesellschaftsrechts

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission hat am 20. 04.2020 einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht umfassende Reformen des deutschen Gesellschaftsrechts vor, welches teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammt und an die gelebte gesellschaftsrechtliche Praxis und an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden soll. Insbesondere betreffen die Reformen die Rechtsform der GbR. Für sie soll ein Register ähnlich des Handelsregisters eingeführt werden, in das sie sich – freiwillig – eintragen lassen können. Ferner soll nach dem Entwurf des MOPEG die Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Personenhandelsgesellschaften sollen auch für Freiberufler (also z.B. Architekten, Zahnärzte oder Rechtsanwälte) zugänglich sein, soweit das jeweilige #Berufsrecht dies zulässt. Einen bestimmten Zeitpunkt für das Inkrafttreten des MOPEG hat die Expertenkommission noch nicht vorgeschlagen.