// Energierecht

Neue Festlegung Regelenergie

Die #BNetzA hat mit Datum vom 8. Mai 2018 Änderungen hinsichtlich der Ausschreibung der #Sekundärregelleistung und der #Minutenreserve beschlossen. Hierbei soll ab dem 12.07.2018 nicht mehr allein der Leistungspreis entscheidend sein, sondern der Leistungspreis addiert mit einem gewichteten Arbeitspreis als sogenannter Zuschlagswert wird bei der Ausschreibung durch die #Übertragungsnetzbetreiber herangezogen. Hintergrund waren hohe Preise in der Merit-Order bei Abruf der Leistung innerhalb einer halben Stunde, die durch die #Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen waren. (BNetzA, Beschl. v. 8.5.2018 - Az: BK6-18-019 und BK6-18-020)