// Energierecht

OLG Saarbrücken bestätigt modularen Anlagenbegriff im EEG

Nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 04.07.2018 gerät ab dem #EEG 2012 wieder der modulscharfe #Anlagenbegriff für #Solaranlagen zur Anwendung. Nachdem der BGH zum Anlagenbegriff im EEG 2009 noch davon ausging, dass das "Solarkraftwerke" die Anlage darstelle, konnte das OLG Saarbrücken insbesondere aufgrund der Regelungen zum Ersetzen von #Modulen und zur #Anlagenzusammenfassung nicht mehr davon ausgehen, dass die kritikwürdige Rechtsprechung des BGH auf die neueren Fassungen des EEG zu übertragen ist. Zusammen mit den Regelungen des EEG 2017, in welchen der Gesetzgeber der Entscheidung des BGH entgegenwirkte, dürften die nicht gewollten Folgen weitestgehend, zumindest rechtlich, geklärt bzw. abgewendet sein. (OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.07.2018 - Az.: 1 U 5/17)