// Energierecht

Referentenentwurf des BMWK vom 28.08.2024

Das BMWK hat am 28.08.2024 einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine einheitliche Regelung zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen anstrebt. Bisher konnten Betreiber nach § 6 EEG freiwillig Kommunen beteiligen und die Bundesländer hatten die Möglichkeit, weitergehende Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung und zur Steigerung der Akzeptanz für den Bau von Anlagen zu erlassen. Einige Bundesländer wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen, und das Saarland haben davon Gebrauch gemacht und bereits Gesetze zur verpflichtenden Bürgerbeteiligung verabschiedet, was nun zu uneinheitlichen Landesgesetzgebungen geführt hat. Ein Versuch zur bundeseinheitlichen Regelung scheiterte bereits vor drei Jahren wegen verfassungsrechtlicher Zweifel. Jetzt unternimmt das BMWK einen neuen Anlauf, um zumindest den Gestaltungsspielraum der Länder einzuschränken. Demnach sieht der aktuelle Entwurf folgende Ergänzung des § 22b Abs. 6 EEG 2023 vor: 1️⃣ Soweit die Länder Regelungen treffen, die Anlagenbetreiber dazu verpflichten, Gemeinden oder Bürger, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell oder in anderer Weise zu beteiligen, gilt einschränkend, dass diese Regelungen den Anlagenbetreibern verschiedene Formen der Beteiligung zur Auswahl stellen müssen. ...

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