Systemrelevantes Gaskraftwerk im EnWG
Das OLG Düsseldorf hat sich jüngst dazu geäußert, wann ein Gaskraftwerk systemrelevant ist und in der Folge der Betreiber, soweit technisch und rechtlich möglich sowie wirtschaftlich zumutbar, eine Absicherung der Leistung durch Inanspruchnahme von Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel vorzunehmen hat. Das Gericht entschied auf Grundes des § 13f EnWG, dass im Falle einer Einschränkung der Gasversorgung die infolge eines teilweisen Ausfalls des Übertragungsnetzes zu erwartenden Schäden in ein angemessenes Verhältnis zu dem Eingriff in die Rechte der Anlagenbetreiber gestellt werden müssen. Jedoch genüge aufgrund der hohen Bedeutung der #Versorgungssicherheit und der Schwere der durch einen Netzausfall eintretenden Schäden mit Gefahren auch für Leib und Leben von Menschen für die Gefahrenprognose ein niedriger Wahrscheinlichkeitsgrad. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2018 - Az.: 3 Kart 117/17 (V))