Transparenz in der Konzessionsvergabe
Das Landgericht Leipzig hat am 18. Januar 2019 entschieden, dass die Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz an die Stadtwerke Stollberg nicht rechtmäßig war. Das Gericht erkannte insbesondere einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, da keine ausreichende Akteneinsicht gewährt wurde, da Schwärzungen in den Akten nicht erläutert waren. Zudem wurden sachfremde Kriterien bei der Auswahl herangezogen, da unverbindliche Nebenangebote für die Eingehung einer Kooperation für den Betrieb der Netze angefragt wurden, sodass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliege. (LG Leipzig, Urt. v. 18.01.2019 - Az.: 5 O 2411/18)