Verankerung des Quartiersgedanken im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Am 18.06.2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über die energetischen Anforderungen an Gebäude verabschiedet (BT Drs. 19/16716 und BT Drs. 19/20148). Der Bundesrat soll am 3.07.2020 zustimmen. Das GEG führt das Energieeinsparungsgesetz mit der Energieeinsparverordnung sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und verknüpft Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Für die zukünftigen Entwicklung von urbanen Energiekonzepten findet sich in der Innovationsklausel in § 103 GEG sowie in der in § 107 GEG enthaltene n Quartierslösung ein Quartiersansatz, den es für weitere energiewirtschaftliche Bereiche fruchtbar zu machen gilt. § 107 GEG stellt klar, dass eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden auch im Wege von Quartierslösungen umgesetzt werden kann. Nach der Innovationsklausel muss nicht jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen, wenn die Bilanz im Quartier stimmt.