Windenergie vs. Denkmalschutz – David gegen Goliath?
Aktuelle Urteile des OVG Bautzen und des OVG Koblenz stellen klar: Der Ausbau von Windenergie und Denkmalschutz (in dem Fall sogar als UNESCO-Weltkulturerbe) können miteinander vereinbar sein. Die wichtigsten L̲e̲a̲r̲n̲i̲n̲g̲s̲ aus den Entscheidungen: 👉 Denkmalschutz und Klimaschutz: Beide Aspekte müssen im Einklang stehen. Die Gerichte betonen, dass der Denkmalschutz nicht automatisch Vorrang vor Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien hat. 👉 Sichtbarkeit entscheidend: Windenergieanlagen, die aus größerera Entfernung kaum wahrnehmbar sind, stellen keine wesentliche Beeinträchtigung des Kulturerbes dar. Sichtbeziehungen allein rechtfertigen keine Ablehnung. 👉 Flexibilität bei Abweichungen: Kleine Abweichungen, etwa bei der Höhe der Windanlagen, werden von den Gerichten als nicht kritisch eingestuft und können korrigiert werden. 👉 Einzelfallprüfung statt Pauschalverbot: Die Gerichte betonen, dass nicht pauschal abgelehnt werden darf. UNESCO-Bestimmungen erfordern eine individuelle Prüfung, ob tatsächlich eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Eine ausgewogene Abwägung ist also möglich, ohne den Denkmalschutz zu vernachlässigen. Die Urteile schaffen mehr 𝐏𝐥𝐚𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 für künftige Windkraftprojekte und stellen sicher, dass Denkmalschutz und erneuerbare Energien im richtigen Verhältnis stehen.