Zum Jahreswechsel: Die Offshore-Netzumlage steigt!
Im Gegensatz zur EEG-Umlage erhöht sich für das Jahr 2019 die Offshore-Netzumlage im Sinne des § 17f Abs. 5 EnWG. Sie wird im kommenden Jahr 0,416 Cent pro Kilowattstunde betragen, wohingegen für 2018 0,037 Cent pro Kilowattstunde berechnet wurden. Hintergrund ist, dass die bisherige Offshore-Haftungsumlage lediglich die Kosten für die Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen von Offshore-Netzanbindungen umfasste. Auf Grundlage des Netzgeldmodernisierungsgesetzes, welches im Juli 2017 in Kraft getreten ist, fließen dann ab 2019 in die dann geltende Offshore-Netzumlage zugleich die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee ein.