Wir beraten Sie vorausschauend und mit der Maßgabe, das Heft des Handelns stets selbst in der Hand zu behalten. Hierzu gehört, dass aufgrund der Komplexität der energie- und immobilienrechtlichen Streitfragen stets eine gütliche Einigung den Vorrang genießen sollte. So werden außergerichtliche Streitfragen mit der Gegenseite aufbereitet, um so einem Kompromiss der Parteien Vorschub zu leisten.

Wenn gleichwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden muss, streiten unsere erfahrenen, taktisch und strategisch versierten Prozessrechtler kompetent und emphatisch für Ihre Interessen. Hierbei gilt es den zur Entscheidung berufenen Richtern gerade auch die Materie des Energierechts und des Immobilienrechts kompakt als auch verständlich darzubieten und so einer positiven Entscheidung zugunsten unserer Mandantschaft den Weg zu bereiten.

Wir vertreten Sie in unseren Beratungsgebieten bundesweit umfassend in allen gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren. Maßgeblich werden hierbei zivil- und verwaltungsgerichtliche Verfahren betreut, wozu unter anderem die Geltendmachung von Mängeln gegenüber Errichtern von Energieanlagen, Streit um den Umfang von Energielieferung sowie deren Preisanpassungen, Kündigung von Wärmelieferungsverträgen, Konkurrenzstreitigkeiten bei der Projektierung von Windenergieanlagen, Durchsetzung von Netzanschlüssen gegenüber Netzbetreibern bzw. gerichtliche Klärung von Auslegungsfragen zum EEG bzw. EnWG gehören.

Unsere Mandanten:

  • Erwerber und Veräußerer von Energieprojekten
  • Projektierer von Energieanlagen
  • Betreiber von Energieanlagen (Windenergie, Solaranlagen, Biogasanlagen, Geothermieanlagen, Strom- und Wärmespeichern, Betreiber von Kundenanlagen)
  • Projektgesellschaften, StartUp-Unternehmen im Energiesektor,
  • Wohnungsbaugesellschaften, Contractoren, Wärmelieferanten

Ihr Ansprechpartner

Christian Frohberg

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