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OLG Düsseldorf zu fehlerhaften Angaben im Ausschreibungsverfahren im EEG

Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 2.12.2020 zu Formfehlern im Rahmen der Ausschreibung nach dem EEG sowie der Prüftiefe der BNetzA entschieden. Danach ist ein Gebot auszuschließen, wenn für eine Freiflächensolaranlage, der vorgelegte Nachweis hinsichtlich der Standortangabe nicht mit den Angaben im Gebotsformular übereinstimmt. Ausgenommen sind lediglich offenssichtliche Schreibfehler. "Die abzugebende Eigenerklärung des Bieters ist nicht geeignet, eine derartige Inkonsistenz zwischen Gebot und Nachweis zu „heilen“ bzw. zu überwinden", so das Gericht. Aufgrund des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens besteht bei widersprüchlichen Angaben in den Gebotsunterlagen weder eine umfangreiche individuelle Prüfungs- und Befassungspflichte noch eine Anhörungspflicht der BNetzA vor Ausschluss des Gebotes. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.12.2020 - Az.: 3 Kart 177/20)
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OLG Düsseldorf zur Akteneinsicht in der Konzessionsvergabe

Eine unbillige Behinderung von Bewerbern um eine Konzession liegt nach Auffassung der OLG Düsseldorf nach seiner Entscheidung vom 04.11.2020 vor, wenn deren Chancen auf den Abschluss des Konzessionsvertrags dadurch beeinträchtigt werden, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 47 Abs. 2 S. 3 EnWG nicht ordnungsgemäß gewährt wurde. Nach dieser Vorschrift hat die Gemeinde einem am Verfahren beteiligten Unternehmen zur Vorbereitung einer Rüge im Konzessionsverfahren auf Antrag voraussetzungslos Einsicht in die Akten zu gewähren. Einer Kausalitätserwägungen auf entscheidungserhebliche Rechtsverletzungen ist hierfür nicht erforderlich. Mithilfe der Akteneinsicht soll gerade eine Rügemöglichkeit eröffnet werden, wobei der Umfang der Akteneinsicht durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beschränkt sein kann, jedoch die gegenseitigen Interessen durch die #Gemeinde gegeneinander abgewogen werden müssen. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020 - Az.: 27 U…
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BGH konkretisisert den Umfang des Übertragungsanspruches des Neukonzessionärs

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 07.04.2020 den Umfang des Übertragungsanspruches des Neukonzessionärs gegenüber dem bisherigen Betreiber des Netzes der allgemeinen Versorgung nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG konkretisiert. Danach gehören auch Leitungsanlagen der Hochspannungs-und Hochdruckebene im Gemeindegebiet zur örtlichen Verteilnetz, wenn die Anlage nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der neue Konzessionsnehmer seine Versorgungsaufgaben nicht mehr wie der frühere Netzbetreiber erfüllen könnte, und die Leitungsanlage eine mehr als nur unwesentliche Funktion bei der örtlichen Versorgung hat. Der Übereignungsanspruch ist nicht auf Anlagen beschränkt, an denen Kunden unmittelbar angeschlossen sind. (BGH, Urt. v. 7. April 2020 - Az.: EnZR 75/18)
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Prüfkompetenz der BNetzA bei der Ausschreibung von Windenergie an Land

Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 11.03.2020 dazu Stellung bezogen, ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlangen an Land dazu verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit der immissionsrechtlichen Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu prüfen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist, ankomme. Dies gelte entsprechend bzgl. des Vorliegens einer Änderungsgenehmigung. Aus diesem Grund war im konkreten Fall der Zuschlag in der Ausschreibung zu verweigern, da bereits eine Änderungsgenehmigung bestand und es für die BNetzA unbeachtlich sein durfte, ob durch die Genehmigungsbehörde eine neue BImSch-Genehmigung hätte erteilt werden müssen. (OLG Düsse…
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BGH konkretisiert Anforderungen an Rüge in der Konzessionsvergabe

Der BGH hat im Urteil vom 28.01.2020 die Anforderungen an eine Rüge der Nichtigkeit eines Konzessionsvertrages im Rahmen dies Übertragungsanspruches des Versorgungsnetzes auf den neuen Konzessionsnehmer konkretisiert. Es ist darzulegen, dass es nachden gesamten Umständen des Falles zumindest möglich ist, dass die Konzessionsvergabe auf der fehlerhaften Ausschreibung oder der fehlerhaften Angebotsbewertung beruht. Eine Nichtigkeit des Konzessionsvertrages liegt nicht vor, wenn der in seinen Rechten verletzte Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, vor Abschluss des Konzessionsvertrages sein Recht auf eine Auswahlentscheidung zu wahren, aber von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht hat. Es ist bereits im Konzessionsverfahren stets zu prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt und diese unmittelbar zu rügen. (BGH, Urt. v. 28.01.2020 - Az.: EnZR 116/18)
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Rechtliche Umsetzung von Nahwärme- und Nahkältenetzen in Quartierskonzepten

Im Rahmen des Treffens der BVMW Fachgruppe „Nachhaltige Quartiersentwicklung“ in Bremen auf der Überseeinsel referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 18. Februar 2020 zum Thema "Rechtliche Umsetzung von Nahwärme- und Nahkältenetzen in Quartierskonzepten". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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