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❌😣Keine mitgezogene Privilegierung für Stand-Alone-Batteriespeicher

ℹ Die mitgezogene Privilegierung ermöglicht, dass ein nicht privilegiertes Vorhaben ausnahmsweise im Außenbereich zulässig ist, wenn es in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem privilegierten Vorhaben steht - z.B. mit einer PV- oder Windenergieanlage. 📖 Das privilegierte Vorhaben zieht das nicht privilegierte Vorhaben sozusagen hinter sich her. Man könnte auch sagen, das privilegierte Vorhaben nimmt das nicht privilegierte Vorhaben "Huckepack". Ähnlich wie eine 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝗮𝗻𝗹𝗮𝗴𝗲 muss sich der mitgezogene Teil dem privilegierten Hauptvorhaben unterordnen und diesem dienen. Daher können immer nur "𝗯𝗼𝗱𝗲𝗻𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗡𝗲𝗯𝗲𝗻𝘀𝗮𝗰𝗵𝗲𝗻" mitgezogen werden - denn wer kann schon jemanden Huckepack nehmen, der doppelt so schwer ist wie man selbst. 🛑 Ein Stand-Alone-Batteriespeicher kann aus diesem Grund niemals eine mitgezogene P…
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⁉️Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich? Heute: Die „Dienlichkeit“

🔋 Batteriespeicher können o̲h̲n̲e̲ ̲B̲e̲b̲a̲u̲u̲n̲g̲s̲p̲l̲a̲n̲ ̲i̲m̲ ̲A̲u̲ß̲e̲n̲b̲e̲r̲e̲i̲c̲h̲ errichtet werden, wenn sie im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB „dienen“ - ein Begriff, der oft missverstanden wird. 📶 Die Energiewende stellt hohe Anforderungen an unsere Energieinfrastruktur. Viele Baubehörden fordern daher, dass Batteriespeicher ↯𝗻𝗲𝘁𝘇𝗱𝗶𝗲𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵↯ sein müssen, um privilegiert genehmigt zu werden. Die dann meist durch die Baubehörde eingeforderte „Bescheinigung“ des Netzbetreibers wird jedoch kaum jemals ausgestellt, ist die Netzdienlichkeit doch kein statischer Zustand: Sie ändert sich laufend und stellt daher keine verlässliche Grundlage für die planungsrechtliche Privilegierung dar. Wenngleich Batteriespeicher u.a. in der Lage sind, Spitzenlasten zu glätten („Peak Shaving“) und insofern netzdienlich sein können, kommt es planungsrechtlich d…
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📢 Batteriespeicheranlagen und Genehmigungen⚡🔋

Batteriespeicheranlagen spielen eine immer größere Rolle in der Energiewende. Doch wie sieht es eigentlich mit den erforderlichen Genehmigungen aus? 🔍 Kein BlmSchG-Verfahren nötig: Anders als oft vermutet, benötigen Batteriespeicheranlagen keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Stattdessen ist in der Regel nur eine Baugenehmigung erforderlich. 🌳 Planungsrechtlicher Außenbereich: Die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich hängt von der Privilegierung des Batteriespeichers ab, was aktuell nicht einheitlich in allen Gemeinden bewertet wird. Es bestehen unterschiedliche Ansichten zur Einstufung von Batteriespeicheranlagen, weshalb hier Argumentationsgeschick gefragt ist. 📜 Bebauungsplan: In einigen Fällen kann ein Bebauungsplan die Zulässigkeit von Batteriespeicheranlagen regeln. Daher lohnt es sich, den Plan genau zu prüfen! 🏗️ Großspeicheranlagen: Bei großen Anlagen, insbesondere wenn…
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Batterien Nahaufnahme
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OLG Düsseldorf: Stromspeicher und Netzentgelte

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es sich zwar bei Stromspeichern nicht um dezentrale Stromerzeugungsanlagen im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 StromNEV handelt. Jedoch findet die Regelung zur Inanspruchnahme von vermiedenen Netzentgelten nach Auffassung des Gerichts analog auf Stromspeicher Anwendung, da diese in tatsächlicher Hinsicht zur Vermeidung von Bezug elektrischer Energie aus vorgelagerten Netzebenen beitragen. Auch der Entfall der Netzentgelte für den notwendigen Strombzug aus dem Netz durch den Stromspeicher nach § 118 Abs. 6 EnWG steht der Geltendmachung der vermiedenen Netzentgelten durch den Speicherbetreiber nicht entgegen. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.2.2022 - Az.: 3 Kart 37/21)
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Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zu bivalenten Stromspeichern

Die BNetzA hat am 29. April 2021 ihren Evaluierungsbericht zu bivalenten Stromspeichern vorgelegt. Gemäß § 61l Absatz 1c EEG evaluiert die BNetzA für Stromspeicher, deren Strom nicht ausschließlich in ein Netz eingespeist und nicht ausschließlich vom Betreiber selbst verbraucht wird (bivalente Betriebsweise), die Absätze 1 bis 1b bis zum 31. Dezember 2020 und berichtet der Bundesregierung über die Erfahrungen mit diesen Bestimmungen. Mit der Vorlage dieses Berichts entspricht die Bundesnetzagentur dieser gesetzlichen Vorgabe. Im Ergebnis stellt die BNetzA fest, dass die Regelungen geeignet seien, bei bivalent betriebenen Stromspeichern Doppelbelastungen mit der EEG-Umlage zu vermeiden. Danach hätte die Regelung des § 61l EEG für sich genommen keinen maßgeblichen Einfluss darauf, dass die bivalente Betriebsweise von Stromspeichern bisher die Ausnahme darstelle. Dies ergebe sich nach Auffassung der BNetzA aus einem Zusammenspiel mit vielen, teilw…
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Ergebnisse der ersten Innovationsausschreibungsrunde im EEG 2017 durch BNetzA bekanntgegeben

Gebotstermin war der 1. September; die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse für die ersten Innovationsausschreibungen auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) und der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) am 30. September 2020 veröffentlicht. Ausgeschrieben waren 650 MW, eingegangen war ein Gebotsvolumen von 1.095 MW. Zuschläge erhielten vor allem Solarkraftwerke und Kombinationen aus Solar- und Speicheranlagen, aber auch eine Windenergie- und Speicherkombination. Die Zuschlagswerte lagen bei Einzelanlagen zwischen 0.96 und 3 ct/kWh, bei Anlagenkombinationen etwas höher (1,94 bis 5,52 ct/kWh), wobei diese Marktprämien – anders als bei den Regelausschreibungen – mit den Markterlösen addiert werden.
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